Tarife
Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung.
Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Pfarrkirchen folgende Preise: Amtsblatt des Landkreises Rottal-Inn vom 19.01.2023 Nr. 01/2023 Verordnung des Landratsamtes Rottal-Inn über Beförderungsentgelt und Beförderungsbedingungen sowie den Betrieb für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Rottal-Inn Taxi- und Taxitarifordnung vom 01.02.2023 | |
Grundgebühr 3,70 EUR Mindestfahrpreis 3,90 EUR Kilometerpreis 2,20 EUR Zuschlag Nachtfahrten von 22.00 - 06.00 Uhr 2,00 EUR Zuschlag für Sonntage und Feiertage 2,00 EUR Zuschlag Großraumtaxi 6,00 EUR Wartezeitpreis pro Stunde 36,00 EUR | |
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